Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12. September 2026. Sie gelten für alle Verträge über die Nutzung von fendr zwischen Mika Bsdurrek, Haeselerstraße 9, 14050 Berlin (nachfolgend „fendr“) und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). fendr richtet sich nicht an Verbraucher.
1. Was fendr leistet
fendr ist eine Software für Fahrgastschifffahrt, die fendr im Internet bereitstellt (Software as a Service). Zum Vertrag gehören:
- der Betrieb der Software auf einem Server in Deutschland, mit einer eigenen Datenbank je Kunde;
- der Kern der Software: Fahrten, Buchungen, Verkauf und Anmeldung. Er ist nie Teil einer Lizenz und läuft, solange der Vertrag läuft;
- die im Angebot genannten Module. Welche Module gebucht sind, steht im Kundenkonto und lässt sich dort ändern;
- Pflege und Weiterentwicklung: Fehlerbehebungen und neue Fassungen werden ohne gesonderte Vergütung eingespielt;
- Unterstützung im Rahmen von Ziffer 4.
Eine Beschreibung der Module mit dem, was sie können und was nicht, steht auf fendr.de/funktionen und auf den Modulseiten. Maßgeblich ist der Stand bei Vertragsschluss; fendr darf die Software weiterentwickeln, solange der vereinbarte Funktionsumfang erhalten bleibt.
2. Einrichtung
Vor der Übergabe richtet fendr die Software für den Kunden ein: eigene Datenbank, Flotte, Fahrtarten, Revier, Übernahme vorhandener Buchungen und eine Stunde Einführung. Dafür fällt das im Angebot genannte einmalige Entgelt an. Die laufende Abrechnung beginnt erst mit der Übergabe an den Kunden.
3. Verfügbarkeit
fendr schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Eine Sonde prüft die Erreichbarkeit alle fünf Minuten; der gemessene Stand steht öffentlich auf fendr.de/status.
Nicht als Ausfall zählen:
- angekündigte Wartung. Sie findet in der Regel zwischen 22 und 5 Uhr statt und wird mindestens 24 Stunden vorher angekündigt. In der Saison nur nach Absprache;
- Störungen, die fendr nicht zu vertreten hat, etwa Ausfälle des Rechenzentrums, des Internetzugangs des Kunden oder höhere Gewalt;
- Störungen durch Software oder Daten, die der Kunde beibringt.
4. Unterstützung
Meldungen nimmt fendr über den Meldeknopf in der Software oder per E-Mail entgegen. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr (außer an Feiertagen in Berlin).
- Betriebsstillstand (die Software ist nicht nutzbar): Bearbeitung unverzüglich, Rückmeldung innerhalb von vier Stunden innerhalb der Erreichbarkeit.
- Betriebsbehinderung (einzelne Funktion gestört, Umweg möglich): Rückmeldung innerhalb eines Werktages.
- Sonstige Meldungen und Wünsche: Rückmeldung innerhalb von drei Werktagen.
Antworten stehen an der Meldung selbst, damit der Vorgang nachvollziehbar bleibt. Schulungen und Anpassungen über die Einführung hinaus sind nicht enthalten und werden gesondert vereinbart.
5. Preise und Zahlung
Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Preisliste, einsehbar auf fendr.de und im Kundenkonto. Abgerechnet wird monatlich nach tatsächlicher Nutzung: aktive Mitarbeiter im Monat, Schiffe mit Bord-App, Buchungskanäle und gebuchte Module. Als aktiv gilt, wer im Abrechnungsmonat mindestens einmal stempelt, in einem Dienst eingeteilt ist oder das Mitarbeiter-Portal nutzt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. fendr ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
Ein Modul lässt sich einmal 30 Tage kostenlos testen. Einschalten wirkt sofort und wird anteilig berechnet, Abschalten wirkt zum Monatsende.
Preisgarantie: Die vereinbarten Preise gelten 24 Monate ab Vertragsbeginn. Danach darf fendr sie mit einer Ankündigung von zwei Monaten zum Monatsende ändern. Der Kunde darf in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zum selben Zeitpunkt kündigen.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere wenn der Kunde mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
Nach Vertragsende stellt fendr dem Kunden auf Anfrage einen vollständigen Abzug seiner Datenbank bereit. 30 Tage nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
7. Module, Lizenz und Ablauf
Läuft eine Lizenz für ein Modul aus, entfällt dieses Modul. Der Kern bleibt nutzbar: Fahrten, Buchungen, Verkauf und Anmeldung laufen weiter. fendr schaltet den Betrieb des Kunden nicht ab, solange der Vertrag läuft.
8. Pflichten des Kunden
- Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und hält dessen Kontaktdaten aktuell.
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen die Software nutzen. Ausgeschiedene Beschäftigte werden gesperrt.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er einstellt, insbesondere für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber seinen Beschäftigten und Gästen.
- Der Kunde wirkt bei Störungen mit, etwa durch Angaben zum Fehlerbild.
9. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, eine Vermietung oder ein Nachbau sind nicht gestattet. Die Daten des Kunden bleiben seine.
10. Datenschutz
Soweit fendr personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er ist Bestandteil dieses Vertrages. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen unter fendr.de/tom.
11. Sicherung der Daten
fendr sichert Datenbank und Dateien jeder Installation täglich, bewahrt die Abzüge 30 Tage auf, hält eine Kopie außerhalb des Servers vor und prüft wöchentlich durch Rückspielen, dass die Abzüge brauchbar sind.
12. Haftung
fendr haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet fendr nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das im Jahr vor dem Schadensereignis gezahlte Entgelt.
Für den Verlust von Daten haftet fendr im Rahmen des Vorstehenden nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung nach Ziffer 11 für die Wiederherstellung entstanden wäre.
13. Änderungen dieser Bedingungen
fendr darf diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Gesetze, Rechtsprechung oder an Erweiterungen der Software nötig ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen; darauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, darf fendr zum Wirksamwerden kündigen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.